Die Anforderungen sind in § 3 BITV 2.0 (https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html) aufgeführt. Insbesondere sind die Kriterien des Kapitels 9 der EN 301549 v3.2.1 (entspricht den Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA) zu erfüllen.
Die Webseiten sind weitgehend barrierefrei. Folgende Aspekte entsprechen nicht immer den Anforderungen:
Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit § 3 Abs. 2 BITV 2.0 Im Einzelnen handelt es sich um folgende Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines 2.1, die nicht erfüllt werden:
Diese Erklärung wurde am 1.12.2024 erstellt und geprüft.
Sie beruht auf einer Selbstbewertung der Barrierefreiheit der Website (Konformitätsprüfung nach WCAG 2.1) durch die DIAS GmbH - Daten, Informationssysteme und Analysen im Sozialen (studio.bitvtest.de) und den Onlinedienst accessMonitor (accessmonitor.acessibilidade.gov.pt).
Kontakt zum Ansprechpartner:
Uelzena eG
Christel Nolting
christel.nolting(at)uelzena.de
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